Wie Sie meiner
Vita entnehmen können, verfüge ich über eine langjährige Berufserfahrung als Rechtsanwältin, wobei ich überwiegend auf dem Gebiet des Familienrechts tätig bin. Hierzu gehören insbesondere Trennung, Scheidung, Unterhalt (minderjährige, volljährige Kinder, Ehegattentrennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Unterhalt zwischen nicht verheirateten Eltern, Elternunterhalt), Vaterschaft, Sorgerecht, insbesondere Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung im weiteren Sinne, Versorgungsausgleich, Ehewohnung, vertragliche Gestaltungen auch während intakter Ehe bzw. Partnerschaft.
Gerade das Familienrecht unterliegt dem Wandel aufgrund der Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse. Als Fachanwältin bin ich verpflichtet, mich ständig qualifiziert fortzubilden, so dass aktuelle Kenntnisse des Rechts und insbesondere der Rechtsprechung selbstverständlich sind.
Kommt es zur Trennung, bedeutet das häufig eine Lebenskrise für die Betroffenen. Hier begleite ich meine Mandantschaft freundlich und fachkundig durch die gesamte Zeit bis zum Abschluss eines Ehescheidungsverfahrens. Während einige Dinge abschließend geklärt werden können, bedürfen insbesondere die Unterhaltsregelungen häufig Abänderungen, wenn sich die zugrunde liegenden Verhältnisse ändern, z. B. das Kind eine Ausbildung beginnt. So berate und vertrete ich auch nach einer Trennung bzw. Scheidung die Mandantschaft häufig noch über viele Jahre hinweg.
Ich berate Sie in allen Fragen des Familienrechts ausführlich und kompetent, so dass Sie in die Lage versetzt werden, Entscheidungen für das weitere Vorgehen zu treffen. Bei der Umsetzung Ihrer Entscheidungen vertrete ich Ihre Interessen in ständiger enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Ihnen. Hierbei liegt das übliche Ansinnen darin, außergerichtliche Lösungen zu finden und sog. "Rosenkriege" zu vermeiden, da das Band der Familie unabhängig von der rechtlichen Auflösung einer Partnerschaft bzw. Ehe bestehen bleibt.
Bei der Bearbeitung familienrechtlicher Mandate sind nicht selten auch sozialrechtliche Belange berührt, die selbstverständlich gleichfalls von mir bearbeitet werden. Neben dem Familienrecht liegt mein Interessenschwerpunkt auf dem Gebiet des Erbrechts.